
Rote Ampel überfahren - Welche Strafen und Bußgelder drohen
Das Überfahren einer roten Ampel ist ein Sekundendelikt mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen, dementsprechend unterscheidet der Bußgeldkatalog tatsächlich, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand.
Im Fall der länger als eine Sekunde auf Rot stehenden Ampel sprechen Juristen vom “qualifizierten Rotlichtverstoß”. Andererseits ist der Tatbestand ohne Messung schwer nachzuweisen, zu viele Faktoren spielen bei diesem Delikt eine Rolle. Gerichtsfest ist das Beweisfoto.
Ein echter qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Fahrzeug den Schutzbereich der Straße oder Kreuzung erreicht hat. Dieser Bereich, der den Quer-oder Gegenverkehr schützt, ist definiert und beginnt nicht hinter der Haltelinie vor der roten Ampel. Der Sinn der verschärften Ahndung des qualifizierten Rotlichtverstoßes liegt jedoch genau darin, nämlich dass die Fahrer der freigegebenen Richtung darauf vertrauen können, dass die Straße sicher frei ist.
Streit um die Dauer der Rotlichtphase
Die Bestimmung der genauen Dauer der Rot-und der vorhergehenden Gelblichtphase kann aus technischen Gründen misslingen. Hier gibt es dieselben gerichtlichen Auseinandersetzungen wie in Bezug auf Geschwindigkeitsmessungen. Sicherheitsabschläge sind ebenso zu berücksichtigen. Sollte der Vorwurf des Verstoßes ausschließlich auf Zeugenaussagen beruhen, selbst wenn der Zeuge ein Polizist ist, kann er angefochten werden. Ein Richter wird in diesem Fall nach Augenmaß entscheiden, womit es wieder um eine Sekunde mehr oder weniger geht. Wer jedoch auf der Kreuzung ankommt, nachdem der Querverkehr schon losgefahren ist, hat die Ampel definitiv bei Rot überfahren, denn zwischen den Ampeln sind ausreichende Kulanzzeiten geschaltet.
Gelegentlich berufen sich Kraftfahrer auf den “Mitzieheffekt” des fließenden Verkehrs oder auf die Blendung durch starkes Gegenlicht, etwa die tief stehende Sonne. Damit kann man unter Umständen dem Fahrverbot entgehen, wenn es sich wirklich nur um eine Sekunde handelt.
Strafen für Rotlichtverstöße
Die Strafen sind laut Bußgeldkatalog wie folgt festgelegt:
- Ampel bei Rot unter 1 sec überfahren, ohne Gefährdung: 90,- €, 3 Punkte in Flensburg
- Ampel bei Rot unter 1 sec überfahren, mit Gefährdung: 200,- €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Ampel bei Rot unter 1 sec überfahren, mit Sachbeschädigung: 240,- €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Ampel bei Rot über 1 sec überfahren, ohne Gefährdung: 200,- €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Ampel bei Rot über 1 sec überfahren, mit Gefährdung: 320,- €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Ampel bei Rot über 1 sec überfahren, mit Sachbeschädigung: 360,- €, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Bei Personenschäden greift das Strafrecht gemäß §229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) oder §222 (fahrlässige Tötung). Diese Delikte sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bewehrt.





