Besondere Vorsicht sollte man beim Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland walten lassen. Zum einen kann man im Falle eines Falles rechtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer möglicherweise nur erschwert oder gar nicht geltend machen, weil der Gerichtsstand für Beanstandungen der Gerichtsstand des Verkäufers, also der ausländische Wohnort, ist.
Zweitens werfen EU-Fahrzeuge eine ganze Reihe von möglichen Problemen auf. Das beginnt mit der unterschiedlichen Ausstattung der Fahrzeuge. Ein VW Golf, der in Deutschland hergestellt, verkauft und ausgeliefert wurde, hat womöglich eine andere Serienausstattung als ein eigentlich typgleicher Golf, der aus dem Ausland importiert wurde.
Manchmal verfügen Fahrzeuge aus dem Ausland auch nicht über eine Bedienungsanleitung in Deutsch, was in einigen Fällen durchaus Probleme mit sich bringen kann. Und wenn gar die Versicherung nicht zahlt, weil Einbauteile des EU-Imports, wie zum Beispiel die Wegfahrsperre, nicht deutschem Standard entsprechen, kann das vermeintliche Schnäppchen richtig teuer werden.
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