Auto Kaufvertrag – Was drinstehen muss

Auto Kaufvertrag: Was muss unbedingt rein?

Auto Kaufvertrag: Was muss unbedingt rein?

Wichtige Bestandteile in einem Auto Kaufvertrag zu vergessen kann schwerwiegende Folgen für beide Beteiligten haben. Rechtssicherheit ist für beide Vertragsparteien von größter Bedeutung, da ansonsten erhebliche nachträgliche finanzielle Forderungen drohen. Ein ungenau formulierter Auto Kaufvertrag gibt nicht selten Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Keine wichtigen Daten vergessen

Zunächst müssen selbstverständlich alle Daten im Vertrag aufgeführt werden, um beide Beteiligten und das verkaufte Auto einwandfrei zu identifizieren. Dazu sind neben den persönlichen Daten der Vertragsparteien auch genaue Angaben zum verkauften Auto erforderlich. Neben dem Hersteller und der Modellbezeichnung sollten auch die Fahrgestellnummer, das Baujahr und der Kilometerstand im Vertrag festgehalten werden.

Privat oder gewerblich?

Aus dem Vertrag muss klar ersichtlich sein, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Verkauf handelt. Dies mag überflüssig erscheinen, aber hier lauern böse Überraschungen. Vorgekommen ist beispielsweise in der Praxis schon, dass sich ein vermeintlicher Kauf bei einem Händler nachträglich als Privatverkauf eines Angestellten entpuppte. Ob derartige Tricks vor Gericht Bestand haben, hängt vom Einzelfall ab. Eindeutige Formulierungen schließen jedes Risiko aus. Nur Händler unterliegen einer gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach dem Kauf. Daher ist diese Frage von größter Wichtigkeit!

Mängel müssen aufgeführt werden

Nachträglich festgestellte Mängel am Fahrzeug sind der häufigste Grund für juristische Auseinandersetzungen nach einem Autokauf. Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens muss der Verkäufer alle ihm bekannten Mängel am Fahrzeug benennen. Aus diesem Grund gehört eine vollständige Liste der benannten Mängel in den Auto Kaufvertrag, um später nicht in Beweisnot zu geraten. Der Käufer muss seinerseits bestätigen, dass er das Auto wie gesehen und Probe gefahren erwirbt. Ist beides vertraglich festgehalten, kann der Käufer nur unter sehr engen Voraussetzungen nachträglich vom Vertrag zurücktreten: Er muss nachweisen, dass dem Verkäufer der nicht angezeigte Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt gewesen sein muss. Eine Ausnahme stellen Unfallschäden dar. Wird ein Wagen wahrheitswidrig als unfallfrei angeboten, hilft selbst Unkenntnis nicht. Wer nicht weiß, ob ein Vorbesitzer mit dem Auto an einem Unfall beteiligt war, darf den Wagen nicht als unfallfrei anbieten.

Schnelle Ummeldung vereinbaren

Abschließend sollte vereinbart werden, dass der Käufer den Wagen kurzfristig ummeldet, sofern dieser noch auf den Verkäufer zugelassen ist. Mehr als drei Tage sollten dem Käufer dafür keinesfalls eingeräumt werden! Es sollte ebenfalls festgehalten werden, dass der Verkäufer nicht für Schäden haftet, die der Käufer möglicherweise vor der Ummeldung mit dem KFZ verursacht.

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